Widerruf von Darlehensverträgen

Laut einer aktuellen Untersuchung von Finanztest enthalten über 80 Prozent der zwischen November 2002 und dem Jahr 2013 abgeschlossene Kreditverträge für Immobilien eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.*

Wegen falscher Widerrufsbelehrungen haben Kunden noch nach Jahren die Möglichkeit alte Kreditverträge entschädigungslos aufzuheben und sogar bis zu mehreren Tausend Euro Rückerstattung von Ihrer Bank zu erhalten.

In vielen Fällen leisten Banken unberechtigterweise Widerstand und kommen den Widerrufsforderungen von Privatpersonen nicht nach.

Nur in den seltensten Fällen schaffen es Bank-Kunden ihr Widerrufsrecht eigenmächtig ohne Rechtsbeistand durchzusetzen. Vermeiden Sie deshalb bereits im Vorfeld kostspielige Fehler und nehmen Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch.

Gegenüber einigen Kreditinstituten wie etwa der PSD-Bank oder der Hannoversche Lebensversicherungs AG konnte unsere Kanzlei zwischenzeitlich bereits außergerichtlich die Fortführung des Darlehens zu aktuellen Zinskonditionen erreichen.

In den anderen Fällen, wie etwa gegenüber der ING-Diba und diversen Sparkassen raten wir regelmäßig aufgrund der großen Erfolgsaussichten im Einzelfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Angesichts der beträchtlichen wirtschaftlichen Vorteile, die ein Widerruf mit sich bringt, ist jeder Darlehensnehmer aufgerufen, die Widerrufsbelehrung in seinem Darlehensvertrag einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Unsere Kanzlei übernimmt im Rahmen eine kostenlosen Erstberatung die Prüfung Ihres Kredit- oder Darlehensvertrages auf falsche Widerrufsbelehrungen!

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Es verpflichtet Sie zu nichts!

*7/2014 Finanztest, S. 55 ff.