Rückforderung von Bearbeitungsgebühren (2)

Auch nach Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) lehnen viele Banken nach wie vor die Erstattung der Bearbeitungsentgelte ab.

Die Begründungen sind vielfältig, überwiegend aber unzutreffend:

So führen die Kreditinstute etwa an, dass die Entscheidungen des BGH auf das vorliegende Darlehen gar nicht anwendbar seien, weil es sich um ein öffentlich gefördertes Darlehen oder nicht um ein Verbraucherdarlehen gehandelt habe.

Vielfach wird auch zu unrecht die Einrede der Verjährung erhoben.

Die Entscheidungsgründe des BGH lassen sich aber gleichermaßen auch auf öffentlich-geförderte Darlehen und Darlehensverträge mit Unternehmern übertragen. Bei vielen Finanzierungen, wie etwa der Finanzierung des Erwerbs von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur privtaen Stromgewinnung oder als Kapitalanlage, liegt ohnehin ein Verbrauchervertrag vor.

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass viele Banken eine Rückzahlung erst auf eine anwaltliche Aufforderung leisten.

Wenn auch Sie eine Ablehnung Ihrer Bank erhalten haben, sollten Sie diese deshalb anwaltlich überprüfen lassen.

Überlassen Sie uns hierzu ganz einfach Ihren Darlehensvertrag, Ihr Aufforderungsschreiben und das Ablehnungsschreiben der Bank. Wir geben Ihnen dann eine erste – kostenlose – Einschätzung ab, ob die Einwände der Bank tatsächlich stichhaltig sind.

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