Rückforderung von Bearbeitungsgebühren (3)

Mit Urteilen vom 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die von den Banken standardmäßig bei Abschluss eines Kreditvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühren / Bearbeitungsentgelte an die Darlehensnehmer zurückzuerstatten sind.

Unter dem Eindruck dieser Entscheidung haben viele Kreditinstute nach entsprechender Aufforderung die erhobenen Gebühren zurückerstattet.

Nach wie vor gibt es allerdings einige Kreditinstitute, die eine Rückerstattung mit dem Hinweis ablehen, dass die Rechtsprechung des BGH auf die von ihnen erhobenen Gebühren nicht übertragbar sei.

Hier konnte unsere Kanzlei etwa gegenüber der TARGO-Bank oder der Santander Consumer Bank schon außergerichtlich die Überzeugung schaffen, dass die erhobenen Gebühren zu erstatten sind.

Gegenüber der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe AG (BDK) haben die von uns vertretenen Darlehensnehmer zwischenzeitlich Klage auf Rückerstattung der Gebühren und Übernahme der Anwaltskosten erhoben.

Im Hinblick auf die noch offene Frage der Verjährung der Rückerstattungsansprüche ist im Rahmen der für den 28.10.2014 angekündigten mündlichen Verhandlung des BGH mit einer richtungsweisenden Entscheidung zu rechnen.

Darlehensnehmer, denen ihre Bank bereits eine Absage erteilt hat, sind aufgerufen, diese anwaltlich überprüfen zu lassen. Wenn Sie uns eine Kopie der Absage mitsamt der zugehörigen Darlehensverträge überlassen, prüfen wir Ihre Erstattungsansprüche gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Es verpflichtet Sie zu nichts!