VGH München bestätigt Rechtsprechung zur Verwertbarkeit eines MPU-Gutachtens

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist das Schreckgespenst des Führerscheinrechts. Wurde einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen, so droht in bestimmten, gesetzlichen geregelten Fällen die Anordnung einer MPU, bevor erneut ein Führerschein ausgestellt werden kann. Betroffen sind insbesondere der Fahrerlaubnisentzug bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeit und Punktesünder.

Die MPU soll nach der gesetzlichen Konzeption die Fahrerlaubnisbehörde dabei unterstützen festzustellen, ob eine bestimmte Person fahrgeeignet ist, d.h. alle Voraussetzungen mitbringt, um ein verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer zu sein. Die MPU enthält einen medizinischen Teil, bei dem gesundheitliche Problematiken, die zu einer Beeinträchtigung der Fahreignung führen können, abgeklärt werden sollen sowie einem psychologischen Teil, bei dem es um die Einstellung des Betroffenen geht.

Dabei gilt: Keine ungeprüfte Weitergabe eines MPU-Gutachtens an die Führerscheinbehörde!

Bei der Beauftragung einer MPU-Stelle wird der Betroffene gefragt, ob das Gutachten direkt von der MPU-Stelle an die Führerscheinbehörde weitergeleitet werden darf. Es ist jedoch dringend anzuraten, dass der Führerscheinbewerber stets darauf besteht, dass das Gutachten ausschließlich an ihn selbst geschickt wird. Dies gilt nicht nur um zu verhindern, dass ein negatives MPU-Gutachten zu der Führerscheinakte des Betroffenen bei der Fahrerlaubnisbehörde genommen wird, sondern dient einem weiteren Zweck:

Mit Beschluss vom 12.11.2012 (Aktenzeichen 11 Cs 12.2189) bestätigte der VGH München nochmals seine Rechtsprechung, nach der ein der Führerscheinbehörde vorgelegtes MPU-Gutachten trotz etwaiger Mängel in der Anordnung der MPU durch die Führerscheinbehörde verwertet werden darf. Der VGH München führte aus:

„Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein mit Wissen und Wollen des Betroffenen der Fahreignungsbehörde vorgelegtes Gutachten betreffend die Fahreignung unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsaufforderung verwertet werden.“

Das Führerscheinrecht ist eine komplexe Materie. Sind Sie auch von einer MPU-Anordnung betroffen oder befürchten eine solche Anordnung und wünschen eine anwaltliche Beratung zu den rechtlichen Einzelfragen, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung!